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Kurzfassung:
Die OTS des BMLVS - und was dran nur teilweise oder überhaupt
nicht stimmt... (für Detailinfos zu den einzelnen
Punkten: jeweils links auf "mehr" klicken - oder
gleich zur Gesamtfassung gehen)
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OTS0248
5 II 0412 NLA0001 CI Di, 05.Apr 2011
Verteidigung/Bunkermuseum/Kärnten
Bunkermuseum: Klarstellung des BMLVS =
Wien (OTS/BMLVS) - Das Bundesministerium für Landesverteidigung und
Sport (BMLVS) stellt zur Causa "Bunkermuseum" fest:
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Bunkermuseum: Klarstellung
des Museumsbetreibers
Villach – Mag. Andreas Scherer stellt zur BMLVS-OTS
zurCausa "Bunkermuseum" richtig:
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BMLVS legt
auch im Bereich des Vollzugs von Kriegsmaterialbewilligungen
größten
Wert
auf rechtskonforme, saubere und transparente Vollzugspraxis.
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| …Causa
Wurzenpass beweist das Gegenteil!
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Betreiber
hatte Kriegsmaterial übernommen,
für das keine Ausnahmebewilligung nach dem
Waffengesetz vorlag. Aufgrund dieser Mängel wurden dem Betreiber
durch das BMLVS die
waffenrechtlichen Bewilligungen mangels Verlässlichkeit
mittels Bescheid entzogen. |
| …BMLVS
hat Kriegsmaterial trotz Kenntnis ohne Bewilligung angeliefert!
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6
mehr |
Der Leihvertrag
des Heeresgeschichtlichen Museums war ursprünglich
bis Ende 2011 befristet. Der Betreiber hatte sich in dem Leihvertrag
schriftlich verpflichtet,
die Sammlung bei Nichtverlängerung des Leihvertrages an
das Heeresgeschichtliche Museum auf eigene Kosten zurückzubringen. |
| …ein
gültiger Leihvertrag
für die gegenständlichen Objekte liegt nicht vor!
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7
mehr |
Trotz der entstehenden
Probleme hat der Betreiber die Liegenschaft auf der sich die
Anlagen am Wurzenpass befinden gegen den Willen der zuständigen
Fachabteilungen des
BMLVS gekauft. |
| …???
zuständige Liegenschafts-Fachabteilung + BMF waren dafür!
Für Käufer: irrelevant!
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8
mehr |
Damit
war ein möglicher Lösungsansatz zum Erhalt des Bunkermuseums
- zu prüfen, ob die Sammlung als Außenstelle des
Heeresgeschichtliche Museum weitergeführt werden könnte
- unmöglich geworden. |
| …Außenstelle
des HGM = Enteignung von Scherer! Lösung? Absicht dahinter?
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9
mehr |
Da sich das
Kriegsmaterial damit seit Ende 2009 auf Privatgrund befindet,
wurde nach dem
Entzug der waffenrechtlichen Bewilligungen zur vorübergehenden
Sicherstellung des Kriegsmaterials bis zu einer
allfälligen Rückführung
die Liegenschaft in den Besitz des
Bundes übernommen (wird durch das Militärkommando Kärnten
ausgeübt). |
| …??? „Liegenschaft
in Bundes-Besitz übernommen“?!
…“
bis zur allfälligen Rückführung der Liegenschaft
in Bundesbesitz“ = Enteignung!?
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10
mehr |
Mittlerweile liegt
nunmehr ein neuer Antrag eines Mitglieds des Betreibervereins
vor, der sich zurzeit in Bearbeitung befindet. |
| …es
gibt keinen Betreiberverein! Betreiber ist Scherer/Privat-
und Einzelperson!
…
Antrag des Vereinsmitglieds = „Besitz-Lizenz“ – nicht
Museumsbetrieb!
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11
mehr |
Im Hinblick
auf die Qualität der Sammlung halten die Experten des
Heeresgeschichtlichen Museums fest, dass aufgrund nicht ausreichender
eigener Objekte,
fehlender wissenschaftlicher Betreuung sowie des
finanziellen Rahmens kein musealer Charakter besteht. |
| …völlig
unseriöse Behauptung: wo steht welche Verpflichtung wozu?
Nonsens!
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12
mehr |
Abschließend
ist festzuhalten, dass der Betreiber den Betrieb des Museums
fast
ausschließlich auf einer dauerhaften Unterstützung durch
das Österreichische Bundesheer aufgebaut hat,
obwohl er wusste, dass das Bundesheer für die
Förderung eines privaten Museums nicht zuständig
ist. |
| …absolute
Falschbehauptung ohne jede Grundlage!
Umgesetzte Anträge waren ausschließlich (Start-)Hilfe
beim Um-/Ausbau – niemals Betrieb!
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Somit
hat der Betreiber alle nunmehrigen Probleme um das Bunkermuseum
selbst herbeigeführt bzw. zu verantworten. |
| …unglaublich... – was
soll das?
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Zur
Erinnerung: das sind die Fakten des Bewilligungsentzugs
unter Vorwand:
1. 2005: BMLVS
bewilligt für Scherer nicht vorhandene Kanone 8,34
2. 2005: BMLVS liefert an Scherer nicht bewilligte Kanone 10,5
3. 2008: BMLVS liefert an Scherer (Zusatz- oder nicht-Zusatz-?)Rohre
= 2010: BMLVS entzieht Scherer DESWEGEN Bewilligungen!?! |
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Gesamtfassung:
Die gesamte Presseaussendung (OTS) des BMLVS vom 05. April
2011- und was dran alles nur teilweise oder überhaupt
nicht stimmt... |
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OTS0248
5 II 0412 NLA0001 CI Di, 05.Apr 2011
Verteidigung/Bunkermuseum/Kärnten
Bunkermuseum: Klarstellung des BMLVS = Wien
(OTS/BMLVS) - Das Bundesministerium für Landesverteidigung
und Sport (BMLVS) stellt zur Causa "Bunkermuseum" fest:
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| Bunkermuseum: Klarstellung des
Museumsbetreibers
Villach – Mag. Andreas Scherer stellt zur BMLVS-OTS
zurCausa "Bunkermuseum" richtig:
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Das
BMLVS legt auch im Bereich des Vollzugs von Kriegsmaterial-Bewilligungen
größten
Wert auf eine rechtskonforme, saubere und transparente Vollzugspraxis. |
| … =
UNWAHR!
Die konkreten Maßnahmen und Unterlassungen des Darabos-BMLVS
beweisen das Gegenteil: ohne Änderung der Gesetzeslage stellt
die Waffenreferentin (die ein Problem mit Waffen hat) seit 2003
die bis dato geübte Vollzugspraxis bei Kriegsmaterial-Bewilligungen
auf den Kopf. Der Bewilligungs-Entzug im Falle Bunkermuseum ist
höchst dubios und aufklärungsbedürftig. Dazu
ergingen bereits zwei Parlamentarische Anfragen an das Darabos-BMLVS.
Was ist das wirklich für eine „rechtskonforme, saubere
und transparente Vollzugspraxis“?!?
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Der
Betreiber des Bunkermuseums hatte Kriegsmaterial in den Bestand
des Bunkermuseums übernommen,
für das keine Ausnahmebewilligung nach dem Waffengesetz
vorlage |
| … =
HALBE Wahrheit!
Das BMLVS hat dem Betreiber des Bunkermuseums Kriegsmaterial übergeben,
für das keine Ausnahmebewilligung vorlag:
obwohl der Waffenreferentin 2005 bekannt war, dass keine 8,34cm-Kanone
verfügbar ist und stattdessen eine 10,5cm-Kanone geliefert
werden solle, hat sie die Bewilligung für 8,34 erteilt. Ohne
Information des Betreibers/Antragstellers und ohne Antragsänderung.
Das BMLVS hat 2005 satt 8,34cm-Kanone eine 10,5cm-Kanone
geliefert. Das BMLVS hat 2008 Rohre geliefert, die nach Fachabteilung/Waffen
zum bewilligten System gehören – nach Fachabteilung/Recht
nicht.
Was ist mit der vertuschten (Mit-)Verantwortung des BMLVS?!?
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Im
Rahmen des Überprüfungsverfahrens
wurde der Betreiber bereits im Jahre 2009 auf diese gravierenden
Mängel hingewiesen und angemerkt, dass jedenfalls immer ein
berechtigter Bewilligungsinhaber für die Präsentation
von Kriegsmaterial durch das Museum zwingend erforderlich ist.
Aufgrund dieser Mängel wurden dem Betreiber durch das BMLVS
die waffenrechtlichen Bewilligungen mangels Verlässlichkeit
mittels Bescheid entzogen. |
| … =
HALBE Wahrheit!
Abgesehen von der „no na“-Tautologie, dass für
Bewilligungen ein Bewilligungs-Inhaber notwendig ist: der Bewilligungsentzug
war völlig überzogen und unangemessen. Denn für
die Lage, die zu den Umständen geführt hat, mit denen
der Entzug begründet wurde, war das BMLVS und nicht der Betreiber
verantwortlich (siehe oben)! Interessant: nach demselben §8
Waffengesetz ist der Betreiber laut Darabos-BMLVS für funktionsunfähigen
Schrott unzuverlässig – aber laut BMI/BPD Villach für
zwei funktionsfähige Pistolen zuverlässig!?!
Was ist mit der vertuschten (Mit-)Verantwortung des BMLVS?!?
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Der vom Betreiber beim Verwaltungsgerichtshof
eingebrachte Antrag auf aufschiebende Wirkung wurde vom Verwaltungsgerichtshof
abgelehnt. |
| … =
HALBE Wahrheit!
Der VGH hatte zum Zeitpunkt der Ablehnung der aufschiebenden
Wirkung noch keine Kenntnis aller gegenwärtigen Fakten. Ein zweiter
Ansatz läuft.
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Das Heeresgeschichtliche Museum als
Leihgeber hat - nach Wegfall der waffenrechtlichen Ausnahmebewilligung
- den Leihvertrag mit dem Betreiber beendet. |
| … =
(mindestens) HALBE Wahrheit!
Dem Betreiber liegt keine schriftliche Mitteilung vor, wonach
das HGM den (angeblich bestehenden) Leihvertrag beendet hätte.
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Dieser
Leihvertrag war ursprünglich
bis Ende 2011 befristet. Der Betreiber hatte sich in dem Leihvertrag
schriftlich verpflichtet, die Sammlung bei Nichtverlängerung
des Leihvertrages an das Heeresgeschichtliche Museum auf eigene
Kosten zurückzubringen. |
| … =
KEINE Wahrheit!
Dem Betreiber liegt kein Leihvertrag mit dem HGM vor. Trotz
mehrfachen Ersuchens durch den Betreiber hat das HGM keine
Kopie des angeblich
existierenden Leihvertrages vorlegen könne/wollen/dürfen.
Auf welcher nachvollziehbaren Grundlage behauptet
das Darabos-BMLVS, dass ein (gemeinsamer) Leihvertrag existieren
soll, der 2011
enden und mit dem sich der Betreiber zur Zurückbringung
von Objekten verpflichtet haben soll?!?
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Trotz
der entstehenden Probleme hat der Betreiber die Liegenschaft
auf der sich die
Anlagen am Wurzenpass
befinden gegen den Willen der zuständigen Fachabteilungen
des BMLVS, nämlich des Revisionsbereichs, sowie der für
Museumsfragen zuständigen Präsidialabteilung gekauft. |
| … =
HALBE Wahrheit!
Der Betreiber wollte seit Beginn seiner Projektidee 1999
das Bunkerareal kaufen. Erst am 14.12.2009 war der Ankauf
endlich
möglich
geworden. Dieser Verkauf erfolgte völlig korrekt durch die
zuständige Abteilung des Darabos-BMLVS. Welche Dienststellen
des Darabos-BMLVS dazu in internen Abläufen welche Positionen
bezogen haben, ist jedenfalls nicht die Sache und Verantwortung
des Käufers, sondern zweifellos alleinig die des Verkäufers
= Darabos-BMLVS. Die Aussage „trotz der entstehenden Probleme“ ist
irreführend und täuschend.
Das Darabos-BMLVS verkauft ein Grundstück – gegen
den Willen des Darabos-BMLVS?!?
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Damit
war ein möglicher Lösungsansatz
zum Erhalt des Bunkermuseums - zu prüfen, ob die Sammlung
als Außenstelle des Heeresgeschichtliche Museum weitergeführt
werden könnte - unmöglich geworden. |
| … =
HALBE Wahrheit!
Das BMLVS veröffentlicht hier offiziell eine (neue – oder
doch schon alte?) Absicht: das vom Betreiber ausschließlich
alleine initiierte und unter seinem vollen privaten Einsatz (ideell
und materiell) aus dem Nichts mit breiter Unterstützung aufgebaute
Bunkermuseum sollte nach erfolgreicher Fertigstellung (und „entmündigender
Enteignung“?) als Außenstelle des HGM weitergeführt
werden!?!
Das Darabos-BMLVS entzieht „unter Vorwand“ Bewilligungen – zur „offiziellen
(legal-legitimen?) Inhalierung“ eines privaten Museums?!?
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Da
sich das Kriegsmaterial damit seit Ende 2009 auf Privatgrund
befindet, wurde nach dem
Entzug der waffenrechtlichen
Bewilligungen zur vorübergehenden Sicherstellung des Kriegsmaterials
bis zu einer allfälligen Rückführung die Liegenschaft
in den Besitz des Bundes übernommen (wird durch das Militärkommando
Kärnten ausgeübt). Dies dient auch dem Schutz des
Betreibers vor strafrechtlicher Verfolgung wegen bewilligungsloser
Innehabung
von Kriegsmaterial. |
| … = HALBE und KEINE Wahrheit – und
UNGLAUBLICHKEIT!
Der Betreiber hat sich freiwillig mit gemeinsamer Vereinbarung
und bis auf Widerruf bereit erklärt, dass er bis zur Klärung
der Angelegenheit die „Schlüsselgewalt über das
Kriegsmaterial“ auf seinem Privatgrund an die Behörde
abgibt. Dazu wurden einvernehmlich und gemeinsam zwei Bogenschlösser
an einer Kette am Eingangstor angebracht (= 1x Betreiber; 1x
Militärkommando Kärnten). Das bedeutet, dass das MilKdo
K auf Wunsch des Betreibers temporärer Mitinhaber ist. Von
einer Übernahme der Liegenschaft in den Besitz des Bundes
kann keine Rede sein. „Bis zu einer allfälligen Rückführung
der Liegenschaft in den Besitz des Bundes“ sagt unmissverständlich
wohl scheinbar alles: soll hier durch die Hintertür eine
Privatperson in zumindest „gewisser Weise – nach
de-facto Entmündigung (?)“ enteignet werden…??
Das Darabos-BMLVS übernimmt (angeblich) Besitz über Privatgrund:
auf welcher Rechtsgrundlage? Und: mit welchen tatsächlichen
Interessen dahinter?
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Mittlerweile liegt nunmehr ein neuer
Antrag eines Mitglieds des Betreibervereins vor, der sich zurzeit
in Bearbeitung befindet. Die erforderlichen Verfahrensschritte
wurden eingeleitet. |
| … =
HALBE Wahrheit!
Wie dem BMLVS seit 2005 nachweislich bestens bekannt ist
gibt es keinen Betreiberverein! Alleiniger Betreiber war,
ist
und bleibt
Mag. Scherer als Initiator des Museums und als privater grundbücherlicher
Eigentümer des Museums-Areals! Der angeführte Antrag
eines Vereinsmitglieds bedeutet nicht mehr und nicht weniger,
als dass das Vereinsmitglied – bis zur Wiederherstellung
des status-quo-ante – die Bewilligung für das Kriegsmaterial
beantragt hat, damit der Betreiber des Museumsprojekt bis auf
weiteres fortführen und am 08. Mai die Saison 2011 starten
kann. Das bedeutet nicht, dass der Antragsteller der „neue
Museumsbetreiber“ sein soll/kann/will!
Das Darabos-BMLVS behauptet einen nicht existenten „Betreiberverein“?!?
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Im
Hinblick auf die Qualität der
Sammlung halten die Experten des Heeresgeschichtlichen Museums
fest, dass aufgrund nicht ausreichender eigener Objekte, fehlender
wissenschaftlicher Betreuung sowie des finanziellen Rahmens
kein musealer Charakter besteht. |
| … =
KEINE Wahrheit!
Diese vom BMLVS behaupteten Unterstellungen entbehren jeder
seriösen
Grundlage! Auf welches seriöse Regelwerk nehmen die Experten
des HGM (?) Bezug, wenn sie (?) in Hinblick der Qualität der
Sammlung behaupten, dass gegenständlich kein musealer Charakter
bestehen würde?
Wie kommen diese „Experten“ zu den Behauptungen:
- „aufgrund nicht ausreichender eigener Objekte“?
- „aufgrund fehlender wissenschaftlicher Betreuung“?
- „aufgrund des finanziellen Rahmes“?
Das Darabos-BMLVS maßt sich völlig unqualifizierte,
unhaltbare Aussagen zur irrelevante Objekt-Lage, optimalen
wissenschaftlichen Betreuung und zum irrelevanten finanziellen
Rahmen (mit welchen
Informationen?) an?!?
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Abschließend ist festzuhalten,
dass der Betreiber den Betrieb des Museums fast ausschließlich
auf einer dauerhaften Unterstützung durch das Österreichische
Bundesheer aufgebaut hat, obwohl er wusste, dass das Bundesheer
für die Förderung eines privaten Museums nicht zuständig
ist. |
| … =
KEINE Wahrheit!
Diese vom BMLVS aufgestellte Behauptung entbehrt jeder Grundlage!
Der Betreiber hat niemals in irgendeiner Form den Betrieb
des Museums auf die Unterstützung des Bundesheeres aufgebaut:
weder temporär noch auf Dauer! Tatsächlich hat er Unterstützung
(Personal und Gerät) beim Um- und Ausbau beantragt.
Das BMLVS hat das genehmigt und auf Weisung de BMLV(S) im
gemeinsamen
Interesse umgesetzt.
Das Darabos-BMLVS unterstellt dem Betreiber nicht zutreffende Absichten
hinsichtlich Betrieb?!?
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Somit
hat der Betreiber alle nunmehrigen Probleme um das Bunkermuseum
selbst herbeigeführt bzw. zu verantworten. |
| … =
KEINE Wahrheit – und eine echte Zumutung!
Diese vom BMLVS aufgestellte Behauptung ist schlichtweg eine
Zumutung! Wie es zu den „nunmehrigen Problemen“ kam und wer sie tatsächlich
zu verantworten hat, ist evident und insbesondere auf www.bunkermuseum.at
nachvollziehbar belegt.
Tatsächlich hat das Darabos-BMLVS die
nunmehrigen Probleme geschaffen und zu verantworten!
Das alles nun alleine dem Betreiber in die Schuhe zu
schieben, ist eine absolute Zumutung! PFUI…!!!
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Zur
Erinnerung: das sind die Fakten des Bewilligungsentzugs
unter Vorwand:
1. 2005: BMLVS bewilligt für
Scherer nicht vorhandene Kanone 8,34
2. 2005: BMLVS liefert an Scherer nicht bewilligte Kanone 10,5
3. 2008: BMLVS liefert an Scherer (Zusatz- oder nicht-Zusatz-?)Rohre
= 2010: BMLVS entzieht Scherer DESWEGEN
Bewilligungen!?!
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