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Attacke auf Bunkermuseum

Weitere Attacken auf Bunkermuseum:
Existenz bleibt gefährdet...!

"Für den Bundesminister" laufen seit 2010 unglaubliche Aktionen aus dem Darabos-BMLVS gegen das Bunkermuseum und gegen den Projektbetreiber...

Detail-Aspekte und -Informationen zur höchst komplexen Gesamtsituation:

Gesetzesänderung als Rettungschance für Bunkermuseum

 

Landesbefestigung / Sperrtruppe
am Wurzenpass/Kärnten
Bewilligungsentzug – unter Vorwand?!?
 
Mit Erlass S90931/40-Recht/2010 vom 22. September 2010 hat mir (=Projektbetreiber) die Rechtsabteilung des BMLVS mit einem 21seitigen Bescheid die zwischen 2001 und 2008 erteilten Ausnahmebewilligungen zum Erwerb und Besitz von Kriegsmaterial entzogen. Die Begründung dafür: "mangels waffenrechtlicher Verlässlichkeit gemäß § 25 Abs. 3 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 und § 18 Abs. 5 des Waffengesetzes 1996 (WaffG), BGBI. I Nr. 12/1997." Doch was sind die objektiven Tatsachen? Und was sind die objektiven (und sonstigen?) Motive des BMLVS?
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a) Panzerturm CHARIOTEER mit 8,34 cm (bzw. 10,5 cm) Kanone
Am 23. Mai 2005 habe ich an BMLV/Recht einen Antrag auf Bewilligung des Erwerbs und Besitzes (u.a.) eines Panzerturms CHARIOTEER mit einer schießunfähig gemachten 8,34cm Panzerkanone (PzK) für ausschließlich museale Zwecke zur Auf- und Ausstellung im „Bunkermuseum Wurzenpass/Kärnten“ gestellt. Die Bewilligung dazu erfolgte mit GZ S90931/163-Recht/2005 vom 17. August 2005. Auf dieser Basis habe ich das BMLV um genehmigungsbescheidkonforme Zuführung gebeten.

Tatsächlich hat das Kommando Einsatzunterstützung aber am 25. August 2005 einen CHARIOTEER-Turm mit einer 10,5cm-Kanone auf den Wurzenpass gebracht. Grund dafür: damals war keine 8,34cm-Kanone im Heeresbestand verfügbar. Interessantes Detail: die Bearbeiterin des Genehmigungsbescheids, Mag. Andrea Ploner (die auch hinter dem Entzugsverfahren steckt), hat nachweislich bereits am 18. Juli 2005 - also einen Monat vor Erteilung der Genehmigung - davon gewusst, dass überhaupt keine 8,34cm-Kanone im Heeresbestand verfügbar ist. Und sie wusste bereits damals nachweislich auch, dass deshalb vom BMLV eine (nicht genehmigte) 10,5cm-Kanone auf den Wurzenpass gebracht werden soll. Sie hat aber trotz dieses Wissens (vorerst) nichts weiter unternommen...

Vier Jahre später erfuhr ich, dass es doch noch einen CHARIOTEER-Turm mit einer 8,34 cm-Kanone gibt - und habe dazu am 03. April 2009 einen weiteren Antrag auf Genehmigung gestellt. Im Schriftverkehr dazu stellte sich Mag. Ploner bzw. BMLVS/Recht allerdings auf den Standpunkt, dass ich „illegal“ Kriegsmaterial besitzen würde: nämlich die durch das BMLV selbst zugewiesene und aufgestellte 10,5cm-Kanone statt der mir genehmigten, aber damals nicht verfügbar gewesenen Kanone 8,34cm. Deswegen wäre aus ihrer Sicht meine „Zuverlässigkeit anzuzweifeln“ - und daher hat sie gegen mich ein Verfahren zur Entziehung von Ausnahmebewilligungen gemäß § 25 WaffG eingeleitet.

b) (Zusätzliche?) Rohre für Maschinenkanone und Fliegerabwehrkanonen
Diese Lage wurde später leider noch erschwert: Zur Vervollständigung der musealen Präsentation habe ich u.a. eine 4cm-Maschinenkanone (MK) und zwei 2cm-Fliegerabwehrkanonen (FlAK 58 und IFlAK 65/68) genehmigt bekommen – und ausdrücklich um genehmigungsbescheidkonforme Zuführung gebeten.

Ende April 2008 hat das Kommando Einsatzunterstützung auf Weisung des BMLVS dann diese Systeme auch ins Museum gebracht. Mit jeweils einem Rohr zur Montage - und insgesamt vier weiteren Rohren (allesamt funktionsunfähig gemacht), die ich aber nie gebraucht und daher von mir aus weder zur Genehmigung noch zur Anlieferung gesondert beantragt habe.

Ich habe auch nur die Übernahme der einzelnen Systeme bestätigt – und nicht allfällige „Zusatzrohre“/extra. Beim Antransport haben mir die Fachorgane des BMLVS vor Ort versichert, dass das so völlig OK wäre, weil die Rohre jeweils zum genehmigten Waffensystem dazugehören würden und deswegen auch so angeliefert werden: „ein System MK bzw. FlAK besteht aus mehr als einem Rohr!“. Das hat mir später auch die für Waffen zuständige Fachabteilung im Ministerium bestätigt - Mag. Ploner bzw. BMLVS/Recht sah und sieht das „anders“.

Bemühungen um Lösung
Nach Bekanntwerden der Problematik am 23. November 2009 habe ich sofort alles in meiner Macht stehende unternommen, damit die erkannten (nicht von mir ausgelösten und sicher nicht alleine zu verantwortenden) Mängel best- und schnellstmöglich behoben werden: ich habe unverzüglich ein Mail an die zuständige Abteilung im BMLVS geschickt und dringend um sofortige Abholung der 10,5cm-Kanone/CHARIOTEER und der nicht montierten Rohre gebeten (die ich nie beantragt und daher „weil zur genehmigten Waffe gehörig“ auch nicht gesondert übernommen habe). Nachdem die Zufahrt zum Bunkermuseum (auf 1.000 m Seehöhe) nach der Schneeschmelze wieder möglich war, konnten Soldaten des Bundesheeres am 31. März 2010 mit Übergabe-/Übernahme-Schein nachweislich dieses Material zurücknehmen und abtransportieren.

Zusammenfassende Beurteilung
Ausdrücklich angemerkt sei, dass dem BMLVS und seinen Fachorganen alle gegenständlichen Anträge und meine Bewilligungen bekannt waren, als sie am 25. August 2005 die 10,5 cm statt der 8,34 cm PzK sowie im April 2008 die 4cm-Maschinenkanone (MK) und die beiden 2cm-Fliegerabwehrkanonen (FlAK 58 und FlAK 65/68) samt den dazugehörigen Kanonenrohren in das „Bunkermuseum Wurzenpass/Kärnten“ gebracht und dort aufgestellt haben. Ich als privater Museumsbetreiber konnte und musste daher damals nach bestem Wissen und Gewissen davon ausgehen, dass alles völlig rechtens sei und dass ich somit keinerlei Verletzung irgendwelcher Gesetze oder Bescheide begehen würde. Auch die Justiz hat bei der Beurteilung und Zurücklegung der Strafanzeige festgestellt: „Aufgrund der vorliegenden Bescheide und Urkunden kann Ihnen ein strafrechtlich relevantes fahrlässiges Verhalten nicht zur Last gelegt werden."

Inhaltlich habe ich diese Umstände nicht (alleine) zu verantworten und sehe in Anbetracht und Gesamtbeurteilung des tatsächlichen Ablaufs (dokumentiert in zahlreichen Quelldokumenten) mein damaliges Verhalten weder als fahrlässig noch gar vorsätzlich schuldhaft. Es ist daraus auch niemandem irgendein Schaden oder Gefahr entstanden. Dass mir Mag. Ploner bzw. BMLVS/Recht daraus aber unter Berufung auf das Waffengesetz „einen Strick drehen“ will, halte ich in Anbetracht des Ablaufs und der Rolle des BMLV(S) in dieser Angelegenheit für nicht angemessen und unfair.

Auch wenn hier sicher nicht alles ideal gelaufen ist: Der Entzug meiner Bewilligungen für museales, funktionsunfähiges Kriegsmaterial ist unter Betrachtung aller Umstände und Rahmenbedingungen samt der konkreten Rolle von Dienststellen und Angehörigen des BMLVS – insbesondere von der Sachbearbeiterin Mag. Ploner selbst (die nach eigenen Aussagen „ein Problem mit Waffen hat“; als Referentin Waffenrecht!?!!) - sachlich so sicher nicht angemessen und war keineswegs notwendig! Gerade nachdem die sogar die Justiz keinerlei Handlungsbedarf nach der BMLVS-Strafanzeige gegen mich gesehen hat…

Stecken hinter dem Entzug der Bewilligungen (wie auch hinter der Strafanzeige) zusätzliche, „andere Motive“? Könnten es auch Neid, Missgunst und Dummheit sein…? Und/oder persönlich motivierte Rachsucht und Willkür – am privaten Museumsbetreiber für das, was er als BMLVS-Beamter in seinem letzten Akt geschrieben hat? Eine groteske „Intrige der besonderen Art“?

Meine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ist in Bearbeitung – und wird hoffentlich bald angemessene Gerechtigkeit bringen!

Der Projektbetreiber

 

 

 

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