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a) Panzerturm CHARIOTEER mit 8,34 cm (bzw.
10,5 cm) Kanone
Am 23. Mai 2005 habe ich an BMLV/Recht einen Antrag auf
Bewilligung des Erwerbs und Besitzes (u.a.) eines
Panzerturms CHARIOTEER mit einer schießunfähig
gemachten 8,34cm Panzerkanone (PzK) für ausschließlich
museale Zwecke zur Auf- und Ausstellung im „Bunkermuseum
Wurzenpass/Kärnten“ gestellt. Die Bewilligung
dazu erfolgte mit GZ
S90931/163-Recht/2005 vom 17. August 2005.
Auf dieser Basis habe ich das BMLV um genehmigungsbescheidkonforme
Zuführung gebeten.
Tatsächlich hat das Kommando Einsatzunterstützung
aber am 25. August 2005 einen CHARIOTEER-Turm mit
einer 10,5cm-Kanone auf den Wurzenpass gebracht.
Grund dafür: damals war keine 8,34cm-Kanone
im Heeresbestand verfügbar. Interessantes Detail:
die Bearbeiterin des Genehmigungsbescheids, Mag.
Andrea Ploner (die auch hinter dem Entzugsverfahren
steckt), hat nachweislich bereits am 18. Juli 2005
- also einen Monat vor Erteilung der Genehmigung
- davon gewusst, dass überhaupt keine 8,34cm-Kanone
im Heeresbestand verfügbar ist. Und sie wusste
bereits damals nachweislich auch, dass deshalb vom
BMLV eine (nicht genehmigte) 10,5cm-Kanone auf den
Wurzenpass gebracht werden soll. Sie hat aber trotz
dieses Wissens (vorerst) nichts weiter unternommen...
Vier Jahre später erfuhr ich, dass es doch
noch einen CHARIOTEER-Turm mit einer 8,34 cm-Kanone
gibt - und habe dazu am 03.
April 2009 einen weiteren Antrag auf Genehmigung gestellt.
Im Schriftverkehr dazu stellte sich Mag. Ploner bzw.
BMLVS/Recht allerdings auf den Standpunkt, dass ich „illegal“ Kriegsmaterial
besitzen würde: nämlich die durch das BMLV
selbst zugewiesene und aufgestellte 10,5cm-Kanone
statt der mir genehmigten, aber damals nicht verfügbar
gewesenen Kanone 8,34cm. Deswegen wäre aus ihrer
Sicht meine „Zuverlässigkeit anzuzweifeln“ -
und daher hat sie gegen mich ein Verfahren zur Entziehung
von Ausnahmebewilligungen gemäß § 25
WaffG eingeleitet.
b) (Zusätzliche?) Rohre für Maschinenkanone
und Fliegerabwehrkanonen
Diese Lage wurde später leider noch erschwert:
Zur Vervollständigung der musealen Präsentation
habe ich u.a. eine 4cm-Maschinenkanone
(MK) und zwei 2cm-Fliegerabwehrkanonen (FlAK
58 und IFlAK
65/68) genehmigt bekommen – und ausdrücklich
um genehmigungsbescheidkonforme Zuführung gebeten.
Ende April 2008 hat das Kommando Einsatzunterstützung
auf Weisung des BMLVS dann diese Systeme auch ins
Museum gebracht. Mit jeweils einem Rohr
zur Montage - und insgesamt vier weiteren Rohren
(allesamt funktionsunfähig gemacht), die ich
aber nie gebraucht und daher von mir aus weder zur
Genehmigung noch zur Anlieferung gesondert beantragt
habe.
Ich habe auch nur die Übernahme der einzelnen
Systeme bestätigt – und nicht allfällige „Zusatzrohre“/extra.
Beim Antransport haben mir die Fachorgane des BMLVS
vor Ort versichert, dass das so völlig OK wäre,
weil die Rohre jeweils zum genehmigten Waffensystem
dazugehören würden und deswegen auch so
angeliefert werden: „ein System MK bzw.
FlAK besteht aus mehr als einem Rohr!“.
Das hat mir später auch die für Waffen
zuständige Fachabteilung im Ministerium bestätigt
- Mag. Ploner bzw. BMLVS/Recht sah und sieht das „anders“.
Bemühungen um Lösung
Nach Bekanntwerden der Problematik am 23.
November 2009 habe ich sofort alles in meiner Macht
stehende unternommen, damit die erkannten (nicht von
mir ausgelösten und sicher nicht alleine zu verantwortenden)
Mängel best- und schnellstmöglich behoben
werden: ich habe unverzüglich ein Mail an
die zuständige Abteilung im BMLVS geschickt und
dringend um sofortige Abholung der 10,5cm-Kanone/CHARIOTEER
und der nicht montierten Rohre gebeten (die ich nie
beantragt und daher „weil zur genehmigten Waffe
gehörig“ auch nicht gesondert übernommen
habe). Nachdem die Zufahrt zum Bunkermuseum (auf 1.000
m Seehöhe) nach der Schneeschmelze wieder möglich
war, konnten Soldaten des Bundesheeres am 31. März
2010 mit Übergabe-/Übernahme-Schein nachweislich
dieses Material zurücknehmen und abtransportieren.
Zusammenfassende
Beurteilung
Ausdrücklich angemerkt sei, dass dem BMLVS und seinen Fachorganen alle gegenständlichen
Anträge und meine Bewilligungen bekannt waren, als sie am 25. August 2005
die 10,5 cm statt der 8,34 cm PzK sowie im April 2008 die 4cm-Maschinenkanone
(MK) und die beiden 2cm-Fliegerabwehrkanonen (FlAK
58 und FlAK
65/68) samt den dazugehörigen Kanonenrohren in das „Bunkermuseum
Wurzenpass/Kärnten“ gebracht und dort aufgestellt haben. Ich als privater
Museumsbetreiber konnte und musste daher damals nach bestem Wissen und Gewissen
davon ausgehen, dass alles völlig rechtens sei und dass ich somit keinerlei
Verletzung irgendwelcher Gesetze oder Bescheide begehen würde. Auch die
Justiz hat bei der Beurteilung und Zurücklegung
der Strafanzeige festgestellt: „Aufgrund der vorliegenden Bescheide
und Urkunden kann Ihnen ein strafrechtlich relevantes fahrlässiges Verhalten
nicht zur Last gelegt werden." Inhaltlich habe ich diese Umstände nicht (alleine)
zu verantworten und sehe in Anbetracht und Gesamtbeurteilung
des tatsächlichen Ablaufs (dokumentiert in zahlreichen Quelldokumenten)
mein damaliges Verhalten weder als fahrlässig
noch gar vorsätzlich schuldhaft. Es ist daraus
auch niemandem irgendein Schaden oder Gefahr entstanden.
Dass mir Mag. Ploner bzw. BMLVS/Recht daraus aber unter
Berufung auf das Waffengesetz „einen Strick
drehen“ will, halte ich in Anbetracht des Ablaufs und
der Rolle des BMLV(S) in dieser Angelegenheit für
nicht angemessen und unfair.
Auch wenn hier sicher nicht alles ideal
gelaufen ist: Der Entzug meiner Bewilligungen für
museales, funktionsunfähiges Kriegsmaterial
ist unter Betrachtung aller Umstände und Rahmenbedingungen
samt der konkreten Rolle von Dienststellen und
Angehörigen des BMLVS – insbesondere
von der Sachbearbeiterin Mag. Ploner selbst (die
nach eigenen Aussagen „ein Problem mit Waffen
hat“; als Referentin Waffenrecht!?!!) -
sachlich so sicher nicht angemessen und war keineswegs
notwendig! Gerade nachdem die sogar die Justiz keinerlei
Handlungsbedarf nach der BMLVS-Strafanzeige gegen
mich gesehen hat…
Stecken hinter dem Entzug der Bewilligungen
(wie auch hinter der Strafanzeige)
zusätzliche, „andere Motive“?
Könnten es auch Neid, Missgunst und Dummheit
sein…? Und/oder persönlich motivierte
Rachsucht und Willkür – am privaten
Museumsbetreiber für das, was er als
BMLVS-Beamter in seinem letzten Akt geschrieben
hat? Eine groteske „Intrige der besonderen
Art“?
Meine Beschwerde
beim Verwaltungsgerichtshof ist in Bearbeitung – und
wird hoffentlich bald angemessene Gerechtigkeit
bringen!
Der
Projektbetreiber |