Pacht und Verkauf (samt Rückfallsoption
für den Bund)
Zum Start des Museumsprojekts war eine Vereinbarung über die Nutzung des
Grundstücks für museale Zwecke notwendig. Eigentümer des Grundstücks
war seit 1983 die Republik Österreich. Bereits 1963 hatte sie hier mit dem
Bau von Bunkeranlagen begonnen und dazu damals selbst einen Teil des heutigen
Museumsareals angepachtet.
Mit 01. November 2002 hat daher die Republik Österreich/Heeresverwaltung/Heeresbau-
und Vermessungsamt das Grundstück an den Projektinitiator zum
Zwecke der Errichtung und des Betriebs eines Museums zur Präsentation
der Geschichte der Landesbefestigung und Sperrtruppe des ÖBH (1955-2005)
nach einem umfassenden ressortinternen Vorlauf mit einem Bestandsvertrag überlassen.
Zur langfristigen Sicherstellung des Museums hat das BMLV im Bestandsvertrag
einseitig bis zum 31. Oktober 2052 (!) auf sein Kündigungsrecht
verzichtet. Gleichzeitig wurden dem Pächter umfassende Auflagen
zur Aufnahme und Sicherstellung des Museumsbetriebes auferlegt. Für
den Fall des Verkaufs des Grundstücks an einen Dritten hat sich
das BMLV im Pachtvertrag verpflichtet, die dem Pächter (Scherer)
eingeräumten Nutzungsrechte im Sinne des Pachtvertrages auf den
allfälligen Käufer und Rechtsnachfolger zu überbinden.
Am 26. August 2005 wurde wie vertraglich vereinbart das „Bunkermuseum
Wurzenpass/Kärnten“ mit einem offiziellen Festakt feierlich
eröffnet. Es ist seit damals in Betrieb und hatte mittlerweile
mit großem medialen
Echo rund 22.500 Besucher.
Um von allfällig nicht vorhersehbaren Umständen nicht abhängig
zu sein (die mit der aktuellen Attacke auf das Bunkermuseum leider
traurige Realität geworden sind) wollte der Projektbetreiber zur
Sicherstellung des Museumsbetriebes von Anfang an das Bunkerareal käuflich
erwerben. Daher hat er am 09. April 2008 einen Antrag
auf käufliche Überlassung an die dafür zuständige
Liegenschaftsabteilung des BMLVS gerichtet. Dem Antrag folgte ein langwieriger
interner Verwaltungsablauf mit zahlreichen Dienststellen des BMLVS,
die - bis auf eine Abteilung (RevB) - alle mit einem Verkauf an den
Projektbetreiber einverstanden waren. Auch das Finanzministerium hatte
unter den gegebenen Rahmenbedingungen (vertragliche Bindungen durch
den Pachtvertrag und besondere einschränkende Bedingungen für
den Projektbetreiber als Käufer) einem Verkauf ohne öffentliche
Ausbietung ausnahmsweise und ausdrücklich zugestimmt.
Auf dieser Basis haben unter Einbindung des BMF im Auftrag der SIVBEG
zwei externe, unabhängige gerichtlich beeidete Sachverständige
in einem umfangreichen Gutachten den
Schätzwert des Grundstücks mit einem Wert von € 10.600
ermittelt. Wie bei allen Verkäufen von Liegenschaften mit Anlagen
der ehemaligen Landesbefestigung war dabei ausschließlich das
Grundstück (11.274 m², gewidmet als Grünland/Wald) ohne
Auf- und Einbauten zu bewerten.
Um genau diesen Betrag wurde das Grundstück schließlich
am 14. Dezember 2010 an den Projektbetreiber unter massiv einschränkenden
Auflagen mit Kaufvertrag überlassen.
Auch die Kosten des Schätzgutachtens waren zu übernehmen.
Damit ist er (wie sogar im Grundbuch als
Reallast verbüchert) zum dauerhaften, öffentlichen Betrieb
des Bunkermuseums verpflichtet. Sollte er den Betrieb einstellen, fällt
das Grundstück zum ursprünglichen Kaufpreis an die Republik
zurück. Er muss auch allfällige Wertsteigerungen des Grundstücks
von sich aus melden und diese samt dem zur Feststellung notwendigen
Sachverständigen bezahlen. Solche Auflagen lassen das Prädikat "Knebelvertrag" zu
- aber der der Projektbetreiber wollte und will nichts anderes, als
das "Bunkermuseum Wurzenpass/Kärnten" weiter betreiben...!
(Bewusst gestreute und völlig unberechtigte) Gerüchte...
Dem Vernehmen nach ranken sich schon Gerüchte um den Ankauf des Bunker(museums)areals.
Etwa, dass doch ein höherer Verkaufspreis bei einer öffentlichen
Ausbietung erzielt hätte werden können. Dieses Theoriekonstrukt greift
allerdings völlig ins Leere: gemäß Pachtvertrag vom
18. November 2002 hätte das Grundstück ohnehin (zumindest) bis 31.
Oktober 2052 (!) von niemanden anderen als vom früheren Pächter
und späteren/jetzigen Eigentümer vertraglich-zweckgebunden ausschließlich
für den öffentlich zugänglichen Betrieb des „Bunkermuseums
Wurzenpass/Kärnten“ genutzt werden können. Wer kauft heute
etwas, von dem er weiß, dass er es zumindest die nächsten 44 Jahre
nicht nutzen kann? So waren die € 10.600 eine Bundeseinnahme, die es sonst
nicht gegeben hätte.
Ganz üble Gerüchte versuchen gar, in diesem Zusammenhang
dem - (derzeit) durch Darabos (noch) abgesetzten - Generalstabschef
Mag. Entacher etwas ans Zeug zu flicken. Faktum ist, dass sich der
Bürgermeister der Marktgemeinde Arnoldstein (Erich Kessler) am
11. November 2009 mit seinem Schreiben an
den Generalstabschef mit der Bitte um dessen Unterstützung bei
der nachhaltigen Sicherstellung des Bunkermuseums (in das ja auch
seine Gemeinde - neben den anderen Subventionsgebern, Förderern
und Sponsoren - in ihrem öffentlichen Interesse immerhin € 55.000
investiert hat) mit Verkauf des Areals an den Projektbetreiber
gewendet hat.
Faktum ist auch, dass Entacher daraufhin den Leiter der hierfür
zuständigen Liegenschaftsabteilung und den Projektbetreiber als
Antragsteller zu sich gebeten hat, um am 15. September 20009 eine Sachverhaltsdarstellung
aus ersten Händen zu erhalten. Damals hat er den Leiter der Liegenschaftsabteilung
beauftragt, beim Finanzministerium (BMF) Informationen über die
dortige Beurteilung und Position einzuholen.
Da das BMF unter den gegebenen Rahmenbedingungen (siehe oben) einem
Verkauf ohne Ausbietung ausdrücklich zugestimmt hat und alle haushaltsrechtlichen
Bestimmungen eingehalten wurden, kam im Gesamtinteresse nach ausführlicher
und umfassender Gesamtlagebeurteilung das OK zum Verkauf, der so schließlich
auch abgewickelt wurde. Selbstverständlich im Einklang mit allen
gesetzlichen Vorgaben und insgesamt zweifellos völlig korrekt
- auch wenn das diverse Akteure aus Neid, Missgunst und Dummheit anders
sehen mögen...
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