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Attacke auf Bunkermuseum

Weitere Attacken auf Bunkermuseum:
Existenz bleibt gefährdet...!

"Für den Bundesminister" laufen seit 2010 unglaubliche Aktionen aus dem Darabos-BMLVS gegen das Bunkermuseum und gegen den Projektbetreiber...

Detail-Aspekte und -Informationen zur höchst komplexen Gesamtsituation:

Gesetzesänderung als Rettungschance für Bunkermuseum

 

Landesbefestigung / Sperrtruppe
am Wurzenpass/Kärnten
Das Museumsareal – Fakten und (bewusst gestreute) Gerüchte
 

Pacht und Verkauf (samt Rückfallsoption für den Bund)
Zum Start des Museumsprojekts war eine Vereinbarung über die Nutzung des Grundstücks für museale Zwecke notwendig. Eigentümer des Grundstücks war seit 1983 die Republik Österreich. Bereits 1963 hatte sie hier mit dem Bau von Bunkeranlagen begonnen und dazu damals selbst einen Teil des heutigen Museumsareals angepachtet.

Mit 01. November 2002 hat daher die Republik Österreich/Heeresverwaltung/Heeresbau- und Vermessungsamt das Grundstück an den Projektinitiator zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs eines Museums zur Präsentation der Geschichte der Landesbefestigung und Sperrtruppe des ÖBH (1955-2005) nach einem umfassenden ressortinternen Vorlauf mit einem Bestandsvertrag überlassen. Zur langfristigen Sicherstellung des Museums hat das BMLV im Bestandsvertrag einseitig bis zum 31. Oktober 2052 (!) auf sein Kündigungsrecht verzichtet. Gleichzeitig wurden dem Pächter umfassende Auflagen zur Aufnahme und Sicherstellung des Museumsbetriebes auferlegt. Für den Fall des Verkaufs des Grundstücks an einen Dritten hat sich das BMLV im Pachtvertrag verpflichtet, die dem Pächter (Scherer) eingeräumten Nutzungsrechte im Sinne des Pachtvertrages auf den allfälligen Käufer und Rechtsnachfolger zu überbinden.

Am 26. August 2005 wurde wie vertraglich vereinbart das „Bunkermuseum Wurzenpass/Kärnten“ mit einem offiziellen Festakt feierlich eröffnet. Es ist seit damals in Betrieb und hatte mittlerweile mit großem medialen Echo rund 22.500 Besucher.

Um von allfällig nicht vorhersehbaren Umständen nicht abhängig zu sein (die mit der aktuellen Attacke auf das Bunkermuseum leider traurige Realität geworden sind) wollte der Projektbetreiber zur Sicherstellung des Museumsbetriebes von Anfang an das Bunkerareal käuflich erwerben. Daher hat er am 09. April 2008 einen Antrag auf käufliche Überlassung an die dafür zuständige Liegenschaftsabteilung des BMLVS gerichtet. Dem Antrag folgte ein langwieriger interner Verwaltungsablauf mit zahlreichen Dienststellen des BMLVS, die - bis auf eine Abteilung (RevB) - alle mit einem Verkauf an den Projektbetreiber einverstanden waren. Auch das Finanzministerium hatte unter den gegebenen Rahmenbedingungen (vertragliche Bindungen durch den Pachtvertrag und besondere einschränkende Bedingungen für den Projektbetreiber als Käufer) einem Verkauf ohne öffentliche Ausbietung ausnahmsweise und ausdrücklich zugestimmt.

Auf dieser Basis haben unter Einbindung des BMF im Auftrag der SIVBEG zwei externe, unabhängige gerichtlich beeidete Sachverständige in einem umfangreichen Gutachten den Schätzwert des Grundstücks mit einem Wert von € 10.600 ermittelt. Wie bei allen Verkäufen von Liegenschaften mit Anlagen der ehemaligen Landesbefestigung war dabei ausschließlich das Grundstück (11.274 m², gewidmet als Grünland/Wald) ohne Auf- und Einbauten zu bewerten.

Um genau diesen Betrag wurde das Grundstück schließlich am 14. Dezember 2010 an den Projektbetreiber unter massiv einschränkenden Auflagen mit Kaufvertrag überlassen. Auch die Kosten des Schätzgutachtens waren zu übernehmen. Damit ist er (wie sogar im Grundbuch als Reallast verbüchert) zum dauerhaften, öffentlichen Betrieb des Bunkermuseums verpflichtet. Sollte er den Betrieb einstellen, fällt das Grundstück zum ursprünglichen Kaufpreis an die Republik zurück. Er muss auch allfällige Wertsteigerungen des Grundstücks von sich aus melden und diese samt dem zur Feststellung notwendigen Sachverständigen bezahlen. Solche Auflagen lassen das Prädikat "Knebelvertrag" zu - aber der der Projektbetreiber wollte und will nichts anderes, als das "Bunkermuseum Wurzenpass/Kärnten" weiter betreiben...!

(Bewusst gestreute und völlig unberechtigte) Gerüchte...
Dem Vernehmen nach ranken sich schon Gerüchte um den Ankauf des Bunker(museums)areals. Etwa, dass doch ein höherer Verkaufspreis bei einer öffentlichen Ausbietung erzielt hätte werden können. Dieses Theoriekonstrukt greift allerdings völlig ins Leere: gemäß Pachtvertrag vom 18. November 2002 hätte das Grundstück ohnehin (zumindest) bis 31. Oktober 2052 (!) von niemanden anderen als vom früheren Pächter und späteren/jetzigen Eigentümer vertraglich-zweckgebunden ausschließlich für den öffentlich zugänglichen Betrieb des „Bunkermuseums Wurzenpass/Kärnten“ genutzt werden können. Wer kauft heute etwas, von dem er weiß, dass er es zumindest die nächsten 44 Jahre nicht nutzen kann? So waren die € 10.600 eine Bundeseinnahme, die es sonst nicht gegeben hätte.

Ganz üble Gerüchte versuchen gar, in diesem Zusammenhang dem - (derzeit) durch Darabos (noch) abgesetzten - Generalstabschef Mag. Entacher etwas ans Zeug zu flicken. Faktum ist, dass sich der Bürgermeister der Marktgemeinde Arnoldstein (Erich Kessler) am 11. November 2009 mit seinem Schreiben an den Generalstabschef mit der Bitte um dessen Unterstützung bei der nachhaltigen Sicherstellung des Bunkermuseums (in das ja auch seine Gemeinde - neben den anderen Subventionsgebern, Förderern und Sponsoren - in ihrem öffentlichen Interesse immerhin € 55.000 investiert hat) mit Verkauf des Areals an den Projektbetreiber gewendet hat.

Faktum ist auch, dass Entacher daraufhin den Leiter der hierfür zuständigen Liegenschaftsabteilung und den Projektbetreiber als Antragsteller zu sich gebeten hat, um am 15. September 20009 eine Sachverhaltsdarstellung aus ersten Händen zu erhalten. Damals hat er den Leiter der Liegenschaftsabteilung beauftragt, beim Finanzministerium (BMF) Informationen über die dortige Beurteilung und Position einzuholen.

Da das BMF unter den gegebenen Rahmenbedingungen (siehe oben) einem Verkauf ohne Ausbietung ausdrücklich zugestimmt hat und alle haushaltsrechtlichen Bestimmungen eingehalten wurden, kam im Gesamtinteresse nach ausführlicher und umfassender Gesamtlagebeurteilung das OK zum Verkauf, der so schließlich auch abgewickelt wurde. Selbstverständlich im Einklang mit allen gesetzlichen Vorgaben und insgesamt zweifellos völlig korrekt - auch wenn das diverse Akteure aus Neid, Missgunst und Dummheit anders sehen mögen...

 

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