Mit Erlass
GZ S91537/40-DiszBW/2010 vom 26. Juli 2010 hat die Disziplinarabteilung
des BMLVS gegen mich (=Projektbetreiber)
bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt eine Strafanzeige wegen "Verdacht
des Verstoßes gegen das Waffengesetz" erstattet. In der
Anzeige wurde ausführlich der (halbe?) Sachverhalt um die 10,5-cm
Panzerkanone im Panzerturm CHARIOTEER sowie um "zusätzliche" Rohre
für eine 4cm-Maschinenkanone (MK) und zwei 2cm-Fliegerabwehrkanonen
(FlAK) im Zusammenhang mit dem "Bunkermuseum Wurzenpass/Kärnten" dargestellt.
In der Strafanzeige wurde festgestellt, dass ich für dieses funktionsunfähige
Kriegsmaterial für rein museale Zwecke keine Bewilligung hätte.
Das ist zwar formal grundsätzlich richtig - aber nicht einmal
die Hälfte der amtsbekannten und BMLV(S)-mitverschuldeten Wahrheit.
Und auch die Justiz sah das so. Doch um was ging es wirklich?
Ich hatte ja damals eine gültige
Bewilligung für einen Panzerturm CHARIOTEER mit 8,34cm-Kanone und
nicht für die 10,5cm-Kanone. Allerdings: die 10,5cm-Kanone wurde
am 25. August 2005 von Bediensteten des BMLV (!) auf Weisung des
BMLV (!) auf den Wurzenpass gebracht, weil die von mir beantragte
und vom BMLV (Rechtsabteilung) genehmigte 8,34cm-Kanone damals in
Heeresbeständen gemäß Meldung nicht
verfügbar war (was die Bewilligungs- und spätere Entzugs-Sachbearbeiterin
Mag. Ploner pikanterweise nachweislich bereits am 18. Juli 2005,
also einen Monat vor Genehmigung der - damals nicht vorhandenen -
8,34cm-Kanone gewusst hat, ohne etwas zu unternehmen!). mehr...
Und ich hatte ja damals auch gültige Bewilligungen für eine 4cm-Maschinenkanone
(MK) und zwei 2cm-Fliegerabwehrkanonen (FlAK
58 und IFlAK
65/68). Allerdings: Bedienstete des BMLVS (!) haben auf Weisung
des BMLVS (!) im April 2008 nicht nur ein Rohr je Kanone, sondern
vier zusätzliche Rohre für die Kanonen (allesamt funktionsunfähig)
auf den Wurzenpass gebracht, weil sie - auch nach Meinung der zuständigen
Fachabteilung im BMLVS - zum System dazugehören. Das wurde mir
auch bei der Anlieferung durch das BMLVS-Personal ausdrücklich
versichert. mehr...
Das BMLV(S) hat also die (so von ihm selbst nicht bewilligte) 10,5cm-Panzerkanone
und "angeblich zusätzliche" Rohre für eine MK und
für zwei FlAK ins Museum angeliefert, obwohl im BMLV(S) bekannt
war, welche Bewilligungen vom BMLV(S) ich damals (nicht) hatte. Ich
als privater Museumsbetreiber konnte und musste also damals nach bestem
Wissen und Gewissen davon ausgehen, dass alles völlig rechtens
sei und dass ich somit keinerlei Verletzung irgendwelcher Gesetze begehen
würde.
Auch die Justiz hat bei ihrer Beurteilung von meinem damaligen Verhalten
keinen Fehler gesehen, den ich begangen haben hätte sollen. In
der Information der Staatsanwaltschaft Klagenfurt an mich über
die Zurücklegung
der Strafanzeige hat sie unmissverständlich und klar festgestellt: „Aufgrund
der vorliegenden Bescheide und Urkunden kann Ihnen ein strafrechtlich
relevantes fahrlässiges Verhalten nicht zur Last gelegt werden."
Alle diese BMLVS-amtsbekannten und BMLVS-(mit-)verschuldeten Fakten
hat das BMLVS geflissentlich verschwiegen. Allerdings hat das BMLVS
(auch hier) selbst ein Fehlverhalten gesetzt: in seiner Strafanzeige
vom 26. Juli 2010 gegen mich hat das BMLVS ausdrücklich angezeigt: "Dazu
wird ho. [ = hierorts; Anmerkung] festgestellt, dass
Mag. SCHERER ohne Genehmigung für den Besitz eines Panzerturmes
CHARIOTEER, mit Kanone Kaliber 10,5 cm, ist."
Man beachte: "...im Besitz...ist.". Diese
Aussage war zum Zeitpunkt der Strafanzeige am 26. Juli 2010 nachweislich
falsch - und das BMLVS hat das zu diesem Zeitpunkt nachweislich gewusst: die
angesprochene 10,5cm-Kanone war tatsächlich bereits am 31. März
2010 (also vier Monate zuvor) mit Übergabe-/Übernahme-Schein von
Soldaten des Bundesheeres auf meine Bitte hin zurückgenommen
und abtransportiert worden. Und diesen Sachverhalt habe ich am 01.
April 2010 dem BMLVS per
Mail mit meiner Stellungnahme übermittelt. Auch dass diese
Kanone auf Weisung der zuständigen Fachabteilung im BMLVS durch
das Bundesheer Anfang Mai 2010 wieder auf den Wurzenpass gebracht
wurde und gleichzeitig - in einer Hütte versperrt - vom Militärkommando
Kärnten übernommen wurde, war und ist natürlich dem
BMLVS bekannt.
So hat das BMLVS den eigenen ehemaligen BMLVS-Kommunikationschef
unter zuvor amtsbekannt (!) falscher Tatsachenbehauptung angezeigt.
Und das zufälligerweise (?) eine Woche nach dem PROFIL-Artikel
vom 19. Juli 2010.
Kurios ist auch, dass die Strafanzeige am 26. Juli 2010 erfolgt
ist und am 19. Oktober 2010 durch die Staatsanwaltschaft zurückgelegt
wurde. Auf dieses Ergebnis der Justiz hat das BMLVS allerdings nicht
gewartet: bereits ein Monat zuvor hat mir das BMLVS alle Bewilligungen
für museales, funktionsunfähiges Kriegsmaterial im Bunkermuseum
mittels 21seitigem
Bescheid entzogen. Obwohl nochmals: laut Justiz kann mir kein
strafrechtlich relevantes fahrlässiges Verhalten zur Last gelegt
werden! Ging es dem BMLVS hier um andere Grundsätze und Ziele…?
Übrigens: das Ministerkabinett hat (dem Vernehmen nach)
von dieser Anzeige nicht nur gewusst, sondern ihr ausdrücklich
zugestimmt... Fragen? Könnte es sein, dass auch hier (wie hinter
dem Entzug
der Bewilligungen für museales, funktionsunfähiges Kriegsmaterial) „andere
Motive“ stecken könnten? Könnte es neben Neid, Mißgunst
und Dummheit auch persönlich motivierte Rachsucht und Willkür
sein – am privaten Museumsbetreiber für das, was er als
BMLVS-Beamter in seinem letzten Akt geschrieben hat? Eine „Intrige
der besonderen Art“?
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