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Attacke auf Bunkermuseum

Weitere Attacken auf Bunkermuseum:
Existenz bleibt gefährdet...!

"Für den Bundesminister" laufen seit 2010 unglaubliche Aktionen aus dem Darabos-BMLVS gegen das Bunkermuseum und gegen den Projektbetreiber...

Detail-Aspekte und -Informationen zur höchst komplexen Gesamtsituation:

Gesetzesänderung als Rettungschance für Bunkermuseum

 

Landesbefestigung / Sperrtruppe
am Wurzenpass/Kärnten
Strafanzeige – mit halber Wahrheit und Falschbehauptung
 

Mit Erlass GZ S91537/40-DiszBW/2010 vom 26. Juli 2010 hat die Disziplinarabteilung des BMLVS gegen mich (=Projektbetreiber) bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt eine Strafanzeige wegen "Verdacht des Verstoßes gegen das Waffengesetz" erstattet. In der Anzeige wurde ausführlich der (halbe?) Sachverhalt um die 10,5-cm Panzerkanone im Panzerturm CHARIOTEER sowie um "zusätzliche" Rohre für eine 4cm-Maschinenkanone (MK) und zwei 2cm-Fliegerabwehrkanonen (FlAK) im Zusammenhang mit dem "Bunkermuseum Wurzenpass/Kärnten" dargestellt.

In der Strafanzeige wurde festgestellt, dass ich für dieses funktionsunfähige Kriegsmaterial für rein museale Zwecke keine Bewilligung hätte. Das ist zwar formal grundsätzlich richtig - aber nicht einmal die Hälfte der amtsbekannten und BMLV(S)-mitverschuldeten Wahrheit. Und auch die Justiz sah das so. Doch um was ging es wirklich?

Ich hatte ja damals eine gültige Bewilligung für einen Panzerturm CHARIOTEER mit 8,34cm-Kanone und nicht für die 10,5cm-Kanone. Allerdings: die 10,5cm-Kanone wurde am 25. August 2005 von Bediensteten des BMLV (!) auf Weisung des BMLV (!) auf den Wurzenpass gebracht, weil die von mir beantragte und vom BMLV (Rechtsabteilung) genehmigte 8,34cm-Kanone damals in Heeresbeständen gemäß Meldung nicht verfügbar war (was die Bewilligungs- und spätere Entzugs-Sachbearbeiterin Mag. Ploner pikanterweise nachweislich bereits am 18. Juli 2005, also einen Monat vor Genehmigung der - damals nicht vorhandenen - 8,34cm-Kanone gewusst hat, ohne etwas zu unternehmen!). mehr...

Und ich hatte ja damals auch gültige Bewilligungen für eine 4cm-Maschinenkanone (MK) und zwei 2cm-Fliegerabwehrkanonen (FlAK 58 und IFlAK 65/68). Allerdings: Bedienstete des BMLVS (!) haben auf Weisung des BMLVS (!) im April 2008 nicht nur ein Rohr je Kanone, sondern vier zusätzliche Rohre für die Kanonen (allesamt funktionsunfähig) auf den Wurzenpass gebracht, weil sie - auch nach Meinung der zuständigen Fachabteilung im BMLVS - zum System dazugehören. Das wurde mir auch bei der Anlieferung durch das BMLVS-Personal ausdrücklich versichert. mehr...

Das BMLV(S) hat also die (so von ihm selbst nicht bewilligte) 10,5cm-Panzerkanone und "angeblich zusätzliche" Rohre für eine MK und für zwei FlAK ins Museum angeliefert, obwohl im BMLV(S) bekannt war, welche Bewilligungen vom BMLV(S) ich damals (nicht) hatte. Ich als privater Museumsbetreiber konnte und musste also damals nach bestem Wissen und Gewissen davon ausgehen, dass alles völlig rechtens sei und dass ich somit keinerlei Verletzung irgendwelcher Gesetze begehen würde.

Auch die Justiz hat bei ihrer Beurteilung von meinem damaligen Verhalten keinen Fehler gesehen, den ich begangen haben hätte sollen. In der Information der Staatsanwaltschaft Klagenfurt an mich über die Zurücklegung der Strafanzeige hat sie unmissverständlich und klar festgestellt: „Aufgrund der vorliegenden Bescheide und Urkunden kann Ihnen ein strafrechtlich relevantes fahrlässiges Verhalten nicht zur Last gelegt werden."

Alle diese BMLVS-amtsbekannten und BMLVS-(mit-)verschuldeten Fakten hat das BMLVS geflissentlich verschwiegen. Allerdings hat das BMLVS (auch hier) selbst ein Fehlverhalten gesetzt: in seiner Strafanzeige vom 26. Juli 2010 gegen mich hat das BMLVS ausdrücklich angezeigt: "Dazu wird ho. [ = hierorts; Anmerkung] festgestellt, dass Mag. SCHERER ohne Genehmigung für den Besitz eines Panzerturmes CHARIOTEER, mit Kanone Kaliber 10,5 cm, ist."

Man beachte: "...im Besitz...ist.". Diese Aussage war zum Zeitpunkt der Strafanzeige am 26. Juli 2010 nachweislich falsch - und das BMLVS hat das zu diesem Zeitpunkt nachweislich gewusst: die angesprochene 10,5cm-Kanone war tatsächlich bereits am 31. März 2010 (also vier Monate zuvor) mit Übergabe-/Übernahme-Schein von Soldaten des Bundesheeres auf meine Bitte hin zurückgenommen und abtransportiert worden. Und diesen Sachverhalt habe ich am 01. April 2010 dem BMLVS per Mail mit meiner Stellungnahme übermittelt. Auch dass diese Kanone auf Weisung der zuständigen Fachabteilung im BMLVS durch das Bundesheer Anfang Mai 2010 wieder auf den Wurzenpass gebracht wurde und gleichzeitig - in einer Hütte versperrt - vom Militärkommando Kärnten übernommen wurde, war und ist natürlich dem BMLVS bekannt.

So hat das BMLVS den eigenen ehemaligen BMLVS-Kommunikationschef unter zuvor amtsbekannt (!) falscher Tatsachenbehauptung angezeigt. Und das zufälligerweise (?) eine Woche nach dem PROFIL-Artikel vom 19. Juli 2010.

Kurios ist auch, dass die Strafanzeige am 26. Juli 2010 erfolgt ist und am 19. Oktober 2010 durch die Staatsanwaltschaft zurückgelegt wurde. Auf dieses Ergebnis der Justiz hat das BMLVS allerdings nicht gewartet: bereits ein Monat zuvor hat mir das BMLVS alle Bewilligungen für museales, funktionsunfähiges Kriegsmaterial im Bunkermuseum mittels 21seitigem Bescheid entzogen. Obwohl nochmals: laut Justiz kann mir kein strafrechtlich relevantes fahrlässiges Verhalten zur Last gelegt werden! Ging es dem BMLVS hier um andere Grundsätze und Ziele…?

Übrigens: das Ministerkabinett hat (dem Vernehmen nach) von dieser Anzeige nicht nur gewusst, sondern ihr ausdrücklich zugestimmt... Fragen? Könnte es sein, dass auch hier (wie hinter dem Entzug der Bewilligungen für museales, funktionsunfähiges Kriegsmaterial) „andere Motive“ stecken könnten? Könnte es neben Neid, Mißgunst und Dummheit auch persönlich motivierte Rachsucht und Willkür sein – am privaten Museumsbetreiber für das, was er als BMLVS-Beamter in seinem letzten Akt geschrieben hat? Eine „Intrige der besonderen Art“?

 

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