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| Partnerschaftsfeier,
Soldaten und zivile Lehrlinge bei gemein-samer
Flaggenparade |
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Bereits mit den ersten
einrückenden Wehrpflichtigen mußte das
Bundesheer im Oktober 1956 anläßlich des
bewaffneten Aufstandes in Ungarn zur Sicherung der österreichisch-ungarischen
Staatsgrenze eingesetzt werden. In der Bewältigung
von über 200.000 Flüchtlingen, viele davon
bewaffnet, wurden erste Erfahrungen in der Zusammenarbeit
mit den zivilen Organisationen und in der Hilfeleistung
für die Bevölkerung gewonnen.
Seither hat das Bundesheer entsprechend seiner Aufgaben
das Hauptaugenmerk auf die militärische Landesverteidigung gelegt, aber auch bei Entsendung von UN-Soldaten in Weltkrisengebiete sowie bei Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges und auch bei
alltäglichen Notfällen geholfen.
Im Rahmen dieser Hilfeleistungen wurden unzählige
Lebensrettungsaktionen durchgeführt, wie Bergung
von Lawinenopfern und Flugrettungen, nicht zuletzt
auch ständige Blutspendeaktionen. Diese Hilfeleistungen
umfassen u. a. auch Hochwassereinsätze, Beseitigungen
von Vermurungen, Aufräumarbeiten nach Unwetterschäden
und Lawinenabgängen, Bergung von umgestürzten
Eisenbahnwaggons, Bekämpfung von Waldbränden,
Bau von Straßen, Brücken und Dämmen,
Minensucheinsätze und Sprengarbeiten.
Bei besonders
großen Erdbebenschäden wurde
aber auch im Ausland rasche Hilfe geleistet: Skopjie
(1963), Friaul (1976), Titograd (1978) und Süditalien
(1980).
Nicht zuletzt zählen zu den Hilfeleistungen
auch Unterstützungen bei den Olympischen Winterspielen
1964 und 1976 und bei Skiweltcupveranstaltungen sowie
der Transport von unersetzlichen Kunstschätzen.
Das weitgehend positive Verhältnis der Bevölkerung
zum Bundesheer drückt sich nicht nur in einer
zustimmenden Haltung von 87% der Bevölkerung
aus, sondern auch in der besonderen Form der Partnerschaften,
die zwischen bestimmten Truppen, Kommanden und zivilen
Organisationen vereinbart werden.
Diese Partnerschaften beinhalten Beziehungen zu
den Interessenvertretungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer,
Gewerkschaft und Industriellenvereinigung, verstaatlichter
und privater Industrie, nationalen und internationalen
Firmen in Österreich bis hin zu Bundesländern,
Städten und Gemeinden, womit in einem weitgehenden
Ausmaß offene Beziehungen zwischen dem Bundesheer
und einem repräsentativen Teil Österreichs
gepflegt werden. Ein Ausdruck der Integration Heer
und Bevölkerung.
Den vielfältigen Hilfeleistungen durch das
Bundesheer entsprechen ebenso vielfältige Unterstützungen
durch die Bevölkerung. Sie finden Ausdruck in
der Zusammenarbeit im Rahmen der "Umfassenden
Landesverteidigung", in der auch vom Ausland
stark beachteten Unterstützung der Manöver
des Bundesheeres, dem großen Interesse der
Bevölkerung bei öffentlichen Angelobungen
und bei dem für die Schuljugend veranstalteten "Tag
der Schule".
Im besonderen Maße zeigt sich diese Unterstützung
auch in der Vorbereitung und Durchführung der
politischen Bildung im Bundesheer, ein Ergebnis der
Zusammenarbeit vor allem mit den drei im Parlament
vertretenen politischen Parteien in Form ihrer politischen
Akademien und dem Österreich ischen Bundesjugendring,
womit einem Heer in der österreichischen Demokratie
besonders Rechnung getragen wurde.
Zweck des Bundesheeres (Bundesverfassung, Artikel 79 - auszugsweise)
,,(1) Dem Bundesheer obliegt die militärische
Landesverteidigung.
(2) Das Bundesheer ist, soweit die gesetzmäßige
zivile Gewalt seine Mitwirkung in Anspruch
nimmt, ferner bestimmt
1. auch über den Bereich der militärischen Landesverteidigung hinaus
a) zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit
sowie der demokratischen Freiheiten der Einwohner,
b) zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt;
2. zur Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen
Umfanges.
(3) Weitere Aufgaben des Bundesheeres werden durch Bundesverfassungsgesetz geregelt.“
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